• Das Bestehen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen" innerhalb der letzten fünf Jahre
• Ein zusätzliches Jahr Berufspraxis, das die wesentlichen Aufgaben eines Geprüften Meisters für Schutz und Sicherheit einschließt.
• Erfüllung der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO).
Beachte:
• Die Berufspraxis sollte wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters für Schutz und Sicherheit aufweisen.
• Von den Voraussetzungen kann abgewichen werden, wenn eine Person durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.